Spätestens am 19. Mai 2024 hast du deine Wahlbenachrichtigungen im Briefkasten. Damit kannst du in deinem Wahllokal am Sonntag, den 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr wählen. Bringe zur Sicherheit einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal. Schon vorher kannst du per Briefwahl wählen.

Fragen zum Wahlverfahren beantworten das Landeswahlamt unter 040 42731-2422 und der Hamburg-Service unter der Telefonnummer 115.

2x Fünf Stimmen für Hamburg

Mit dem gelben Stimmzettel für die Bezirksliste entscheidest du, welche Partei wie viele Sitze in der Bezirksversammlung bekommt. Mit dem roten Stimmzettel für die Wahlkreisliste bestimmst du, welche Kandidierenden direkt in die Bezirksversammlung einziehen. Auf jedem Stimmzettel hast du fünf Stimmen.

Verteilen oder anhäufen

Du hast fünf Stimmen auf dem gelben Bezirkslisten-Stimmzettel und fünf auf dem roten Wahlkreislisten-Stimmzettel. Die kannst du verteilen, wie du möchtest. 

Gelber Bezirkslisten-Stimmzettel: Du kannst Parteien oder gezielt einzelne Personen wählen. Du kannst alle Kreuze bei einer Person oder einer Partei machen oder deine Stimmen auf verschiedene Parteien oder Personen verteilen. 

Roter Wahlkreislisten-Stimmzettel: Du kannst alle Kreuze bei einer Person machen oder deine Stimmen auf verschiedene Personen verteilen.

Wichtig ist nur: Du darfst insgesamt höchstens fünf Stimmen pro Stimmzettelheft vergeben! Mit dem Musterstimmzettel zur Bezirkswahl kannst du dich vorher schon einmal warm wählen. 

Deine Stimme für Europa

Bei der Europawahl hast du eine Stimme zu vergeben. Du wählst mit deinem Kreuz, welche Parteien die 96 Abgeordneten aus Deutschland stellen. Je mehr Stimmen die Liste einer Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Europäischen Parlament. Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Einzelpersonen können, anders als bei der Bundestagswahl oder den Bezirkswahlen, nicht kandidieren. Schau dir die Musterstimmzettel zu den Wahlen an.

Musterstimmzettel zu den Wahlen Das Landeswahlamt