Wer darf wählen?
Bei der Bürgerschaftswahl darfst du wählen, wenn du
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
- am Wahltag 16. Jahre oder älter bist,
- und seit mindestens drei Monaten deinen Wohnsitz in Hamburg hast.*
* Auch Personen ohne festen Wohnsitz dürfen wählen. Sie können einen Antrag stellen, ins Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen zu werden. Das geht in der Wahldienststelle, an öffentlichen Hilfs- und Übernachtungseinrichtungen und Wohnunterkünften.
Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl – mehr darüber erfährst du auf den Seiten des der Bundeswahlleiterin und des Landeswahlleiters.