Zwei Wahlen in Hamburg: Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl – mehr über die Fristen und die Briefwahl bei dieser Wahl auf der Seite des Landeswahlleiters zur Bundestagswahl.

#WählWasDichBewegt

Bei der Bürgerschaftswahl darfst du wählen, wenn du 

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
  • am Wahltag 16. Jahre oder älter bist,
  • und seit mindestens drei Monaten deinen Wohnsitz in Hamburg hast.*

* Auch Personen ohne festen Wohnsitz dürfen wählen. Sie können einen Antrag stellen, ins Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen zu werden. Das geht in der Wahldienststelle, an öffentlichen Hilfs- und Übernachtungseinrichtungen und Wohnunterkünften. 

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl – mehr darüber erfährst du auf den Seiten des der Bundeswahlleiterin und des Landeswahlleiters.