Bei den Hamburger Bezirkswahlen darfst du wählen, wenn du 

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hast
  • und seit mindestens drei Monaten deinen Wohnsitz in Hamburg hast. 

Bei der Europawahl darfst du wählen, wenn du 

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft* besitzt, 
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hast,
  • in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaft bist 
  • und dich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhältst.

* Ohne deutsche Staatsbürgerschaft musst du dich vor deiner ersten Wahl mit einem einmaligen Antrag ins Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.

Antrag ins Wahlberechtigtenverzeichnis